Abfindung vom Arbeitgeber
Hilfe für Arbeitnehmer
Fachanwältin für Arbeitsrecht
mit 25 Jahren Erfahrung
Rothenbaumchaussee 91, 20148 Hamburg
Je früher Sie sich über Ihre Rechte als Arbeitnehmer informieren, um so besser sind Sie gewappnet und um so mehr Möglichkeiten haben Sie, die Krise abzuwenden oder zumindest Kapital daraus zu schlagen.
Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten von uns praktische Tipps für das weitere Vorgehen!
Wenn Sie die Kündigung bereits erhalten haben, ist höchste Eile geboten.
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Senden Sie uns jetzt Ihre Kündigung online zur Überprüfung! Sie erhalten von uns umgehend eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und wir besprechen die weiteren Möglichkeiten.
Mit der Kündigungsschutzklage können wir vom Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen.
Manchmal ist eine gütliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber die beste Lösung für Sie als Arbeitnehmer.
Die Firma mit einer möglichst hohe Abfindung zu verlassen ist für Arbeitnehmer oft das eigentliche Ziel.
Wer bereits eine Kündigung erhalten hat oder wem die Kündigung durch den Arbeitgeber droht, macht sich in vielen Fällen Hoffnung auf eine Abfindung. Allerdings kann nicht jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, automatisch eine Abfindung beanspruchen – auch wenn dies viele glauben. Es steht dem Arbeitgeber nämlich in den meisten Fällen frei, ob er dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbietet.
In der Praxis wird von dieser Möglichkeit allerdings häufig Gebrauch gemacht, da der Arbeitgeber ein hohes Interesse daran hat, sich von dem Arbeitnehmer im Guten zu trennen und ein langes und für den Arbeitgeber möglicherweise teures Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Daher bieten die Arbeitgeber häufig Abfindungen an, um den Arbeitnehmer von der Einreichung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten.
Eine einklagbare Abfindung gibt es nur, wenn diese vertraglich mit dem Arbeitgeber verhandelt wird.
Sie möchten die Abfindung durch erfahrene Rechtsanwälte mit dem Arbeitgeber verhandeln lassen? Lassen Sie sich durch die Kanzlei TRAUT Rechtsanwälte kompetent bezüglich Abfindung bei Kündigung, Abwicklungs- oder Aufhebungsvereinbarung beraten.
Bei der Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Oft wird dem Arbeitnehmer die sog. „Regelabfindung“ angeboten, wonach er ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit erhalten soll.
Geben Sie sich nicht mit den üblichen Sätzen für eine Abfindung zufrieden, sondern lassen Sie Ihren Fall durch die Kanzlei TRAUT Rechtsanwälte überprüfen. Wir ermitteln, wie stark Ihr Kündigungsschutz ist, welches maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Abfindung hat, und setzen Ihre Interessen bestmöglich gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.
Abfindungsverhandlungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge gehören zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Als erfahrene Rechtsanwälte sind wir auf diesem Gebiet spezialisiert und erfolgreich: Zielorientiert und durchsetzungsstark treten wir für Ihre Rechte ein und erzielen in der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber eine möglichst hohe Abfindung.
Wir beantworten alle Ihre Fragen rund um das Thema Abfindung und führen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Dann erledigen wir für Sie kostenlos die Korrespondenz und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits Kontakt aufgenommen und durch diese einen Rechtsanwalt empfohlen bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, diesen empfohlenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie können den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei wählen und können – wenn Sie das möchten – auch zu uns kommen.
Meist empfehlen die Rechtsschutzversicherungen Anwälte, die mit den Versicherungen finanzielle Spezialkonditionen vereinbart haben. Diese verfügen jedoch nicht über unsere Erfahrung und sind meist keine Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Ihre Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, unsere Gebühren zu begleichen.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung?
Dann klären wir Sie genau über die anfallenden Kosten auf und nehmen eine Kosten-Nutzen Analyse vor, so dass Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und das finanzielle Risiko abwägen können.
Im arbeitsgerichtlichen Prozess gibt es eine bedeutende Abweichung zu sonstigen zivilrechtlichen Prozessen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwaltes – selbst wenn Sie gewinnen.
Wir prüfen stets, ob Ihnen möglicherweise Prozesskostenhilfe gewährt werden kann. Dann ist die Beratung durch uns und die Wahrung Ihrer Rechte vor Gericht für Sie meist kostenlos.
Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit der Fachanwältin über die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall – Sie bekommen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
040 47 10 940
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 17:00 Uhr
Notfallnummer: 0173 – 23 24 305
E-Mail: kanzlei@rae-traut.de
TRAUT Rechtsanwälte
Rothenbaumchaussee 91
20148 Hamburg
Rechtsanwältin in Hamburg
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin in Hamburg
Spezialisiert auf Arbeitsrecht
Als Rechtsanwältin in Hamburg habe ich mich ganz meiner Leidenschaft verschrieben und mich von Anfang an konsequent auf das Arbeitsrecht spezialisiert.
Als gebürtige Hamburgerin habe ich sowohl das Jurastudium, als auch die praktische Ausbildung des Rechtsreferendariats in Hamburg absolviert und das 2. juristische Staatsexamen 1993 mit weit überdurchschnittlichem Erfolg – mit „Prädikat“ – abgeschlossen.
Noch im selben Jahr erhielt ich die Zulassung zur Hanseatischen Rechtanwaltskammer und arbeite seitdem als Rechtsanwältin in Hamburg mit eigener Kanzlei bzw. als „Partnerin“, d. h. als Miteigentümerin in einer Sozietät.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich eine speziell auf das Arbeitsrecht ausgerichtete umfangreiche Zusatzausbildung absolviert und bereits 1995 mit erfolgreicher Prüfung abgeschlossen. Als „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ muss ich mich permanent fortbilden und entsprechende arbeitsgerichtliche Erfahrung nachweisen, was von der Hanseatischen Rechtanwaltskammer lückenlos kontrolliert wird.
Mein über Jahrzehnte gewachsenes rechtliches Know How, meine ganze Erfahrung und meine Leidenschaft setze ich stets ein, um meinen Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Mit gesundem Pragmatismus und Verhandlungsgeschick kommen wir oft schneller zum Ziel und holen mehr raus für meine Mandanten.
TRAUT Rechtsanwälte
Rothenbaumchaussee 91
20148 Hamburg