Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Hilfe für Arbeitnehmer

Fachanwältin für Arbeitsrecht
mit 25 Jahren Erfahrung

Rothenbaumchaussee 91, 20148 Hamburg

Ihnen droht die Kündigung?

Je früher Sie sich über Ihre Rechte als Arbeitnehmer informieren, um so besser sind Sie gewappnet und um so mehr Möglichkeiten haben Sie, die Krise abzuwenden oder zumindest Kapital daraus zu schlagen.

Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten von uns praktische Tipps für das weitere Vorgehen!

Ihnen wurde bereits gekündigt?

Wenn Sie die Kündigung bereits erhalten haben, ist höchste Eile geboten.
→ mehr erfahren

Senden Sie uns jetzt Ihre Kündigung online zur Überprüfung! Sie erhalten von uns umgehend eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und wir besprechen die weiteren Möglichkeiten.

Kündigungs­schutzklage

Mit der Kündigungsschutzklage können wir vom Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen.

Aufhebungs­vertrag

Manchmal ist eine gütliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber die beste Lösung für Sie als Arbeitnehmer.

Ab­findung

Die Firma mit einer möglichst hohe Abfindung zu verlassen ist für Arbeitnehmer oft das eigentliche Ziel.

Arbeitsvertrag aufheben

Zunehmend versuchen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis dadurch zu beenden, dass sie dem Arbeitnehmer das Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages unterbreiten. Dies bietet dem Arbeitgeber große Vorteile, doch für den Arbeitnehmer kann dies zu großen finanziellen Nachteilen führen, zum Beispiel durch die Verhängung einer 12 wöchigen Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

Auch verzeichnen wir einen Trend, dass die Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen, dass man sich von ihm trennen wolle und er sich darüber Gedanken machen solle.

Sollte dieses geschehen, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Sie sind unter keinen Umständen dazu verpflichtet, sich derartige Gedanken zu machen!

So reagieren Sie richtig:

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie die Kosten einer Erstberatung nicht scheuen (max. 226,10 € inkl. USt.). Es gilt der alte Grundsatz, dass man in eigenen Sachen schlecht verhandelt kann. Daher werden Sie ohne kompetente Hilfe höchstwahrscheinlich ein schlechteres Verhandlungsergebnis erzielen.

Im schlechtesten Fall beenden Sie ohne anwaltliche Hilfe Ihr Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer geringen Abfindung und bekommen anschließend eine Sperrzeit von 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt, so dass die Abfindung hierdurch bei wirtschaftlicher Betrachtung sogar vollständig aufgezehrt wird. Daher brauchen Sie kompeteten Rat, zudem sollten in einem Aufhebungsvertrag umfassend alle Punkte geregelt werden, also z.B. eine potentielle Freistellung, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis etc.

Hilfe vom Fachanwalt

Die Kanzlei TRAUT Rechtsanwälte berät Sie kompetent und umfassend zu allen Fragen eines Ihnen von Ihrem Arbeitgeber unterbreiteten oder in Aussicht gestellten Aufhebungsvertrages. Als erfahrene Rechtsanwälte erstellen, überprüfen oder verhandeln wir Ihren Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber.

Unsere anwaltliche Hilfe bei Aufhebungsverträgen:

  • Beurteilung der Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrages
  • Verhandlung einer möglichst hohen Abfindung
  • Beendigungszeitpunkt und eventuelle Freistellung von der Arbeit
  • Nutzung des Dienstwagens im Zeitraum der Freistellung
  • Vergütungsansprüche, Gratifikation und Bonuszahlung
  • Arbeitszeugnis im Rahmen eines Aufhebungsvertrages
  • Ausgleichsklauseln
  • Vermeidung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit
  • zulässige Inhalte einer Erledigungsklausel
  • Anfechtung von Aufhebungsverträgen

Was ist mit den Kosten?

Sie haben eine Rechtsschutz­versicherung?

Dann erledigen wir für Sie kostenlos die Korrespondenz und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutz­versicherung. Sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutz­versicherung bereits Kontakt aufgenommen und durch diese  einen Rechtsanwalt empfohlen bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, diesen empfohlenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie können den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei wählen und können – wenn Sie das möchten – auch zu uns kommen.

Meist empfehlen die Rechtsschutz­versicherungen Anwälte, die mit den Versicherungen finanzielle Spezialkonditionen vereinbart haben. Diese verfügen jedoch nicht über unsere Erfahrung und sind meist keine Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Ihre Rechtsschutz­versicherung ist verpflichtet, unsere Gebühren zu begleichen.

Sie haben keine Rechtsschutz­versicherung?

Dann klären wir Sie genau über die anfallenden Kosten auf und nehmen eine Kosten-Nutzen Analyse vor, so dass Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und das finanzielle Risiko abwägen können.

Im arbeitsgerichtlichen Prozess gibt es eine bedeutende Abweichung zu sonstigen zivilrechtlichen Prozessen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwaltes – selbst wenn Sie gewinnen.

Wir prüfen stets, ob Ihnen möglicherweise Prozesskostenhilfe gewährt werden kann. Dann ist die Beratung durch uns und die Wahrung Ihrer Rechte vor Gericht für Sie meist kostenlos.

Starten Sie jetzt online – garantiert kostenlos!

Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit der Fachanwältin über die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall – Sie bekommen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Maximale Dateigröße: 5.24MB

Sie können die Dokumente auch nachreichen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich in der Kanzlei.

Angaben zum Arbeitgeber

(Teilzeitkräfte werden z. B. als 1/2 Mitarbeiter gezählt.)

Angaben zu Ihrer Person

Oder rufen Sie jetzt an:

040 47 10 940

Montag bis Freitag
von 8:00 bis 17:00 Uhr

Notfallnummer: 0173 – 23 24 305

TRAUT Rechtsanwälte

Rothenbaumchaussee 91
20148 Hamburg

Ulrike E. Traut

Rechtsanwältin in Hamburg
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Carolin Röthel

Rechtsanwältin in Hamburg
Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Erfahrung im Arbeitsrecht seit mehr als 25 Jahren

Als Rechtsanwältin in Hamburg habe ich mich ganz meiner Leidenschaft verschrieben und mich von Anfang an konsequent auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Als gebürtige Hamburgerin habe ich sowohl das Jurastudium, als auch die praktische Ausbildung des Rechtsreferendariats in Hamburg absolviert und das 2. juristische Staatsexamen 1993 mit weit überdurchschnittlichem Erfolg – mit „Prädikat“ – abgeschlossen.

Noch im selben Jahr erhielt ich die Zulassung zur Hanseatischen Rechtanwaltskammer und arbeite seitdem als Rechtsanwältin in Hamburg mit eigener Kanzlei bzw. als „Partnerin“, d. h. als Miteigentümerin in einer Sozietät.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich eine speziell auf das Arbeitsrecht ausgerichtete umfangreiche Zusatzausbildung absolviert und bereits 1995 mit erfolgreicher Prüfung abgeschlossen. Als „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ muss ich mich permanent fortbilden und entsprechende arbeitsgerichtliche Erfahrung nachweisen, was von der Hanseatischen Rechtanwaltskammer lückenlos kontrolliert wird.

Mein über Jahrzehnte gewachsenes rechtliches Know How, meine ganze  Erfahrung und meine Leidenschaft setze ich stets ein, um meinen Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Mit gesundem Pragmatismus und Verhandlungsgeschick kommen wir oft schneller zum Ziel und holen mehr raus für meine Mandanten.

TRAUT Rechtsanwälte

Rothenbaumchaussee 91
20148 Hamburg

Profitieren Sie von 25 Jahren Fachanwalts-Erfahrung im Arbeitsrecht!